In Baden-Württemberg war bisher die Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung zu Lasten der Krankenkassen möglich.
Die Krankenkassen erklärten sich entgegenkommenderweise bisher bereit, die auf einer Vorgabe des Sozialministeriums BW basierende Hepatitis B-Impfung als Satzungsleistung im Sinne einer Kombinationsimpfung Hepatitis A+B zu erweitern.
Aufgrund von Änderungen der Rahmenbedingungen sehen sich die Krankenkassen nicht mehr in der Lage, die Kosten für die indikationsunabhängige Kombinationsimpfung Hepatitis A+B zu übernehmen – sowohl in Bezug auf den Impfstoff, als auch auf die ärztliche Leistung.