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Neuigkeiten bei Impfungen | Praxis

Regelung zur Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung durch die Krankenkassen ab 1.Mai 2019

In Baden-Württemberg war bisher die Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung zu Lasten der Krankenkassen möglich.

Die Krankenkassen erklärten sich entgegenkommenderweise bisher bereit, die auf einer Vorgabe des Sozialministeriums BW basierende Hepatitis B-Impfung als Satzungsleistung im Sinne einer Kombinationsimpfung Hepatitis A+B zu erweitern.

Aufgrund von Änderungen der Rahmenbedingungen sehen sich die Krankenkassen nicht mehr in der Lage, die Kosten für die indikationsunabhängige Kombinationsimpfung Hepatitis A+B zu übernehmen – sowohl in Bezug auf den Impfstoff, als auch auf die ärztliche Leistung.