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Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) - Kosten werden von den Krankenkassen übernommen | Medizin

Der Totimpfstoff gegen Gürtelrose ist für Personen ab 50 Jahren zugelassen und wird zweimal im Abstand von mindestens 2 und maximal 6 Monaten geimpft.

Ist die Impfung aufgrund einer Grunderkrankung empfohlen, sollte die Impfung und der beste Impfzeitpunkt (vor allem bei einer Therapie, die das Immunsystem unterdrückt) mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt besprochen werden.

Schutz vor Herpes zoster für ältere Erwachsene

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Mitte Dezember 2018 die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) allen Personen ab einem Alter von 60 Jahren. Menschen ab 50 Jahre, die ein erhöhtes Risiko aufgrund eines geschwächten Immunsystems haben oder die unter einer Grunderkrankung, wie z. B. Diabetes, Rheuma (rheumatoide Arthritis) oder Asthma, leiden, wird die Impfung ebenfalls empfohlen.

Gürtelrose wird wie Windpocken durch das Varicella-zoster-Virus verursacht. Nach einer Windpockenerkrankung nisten sich die Viren in den Nervenzellen ein. Wird das Immunsystem schwächer, beispielsweise im Alter, können die Viren nach Jahren wieder aktiv werden und eine Gürtelrose verursachen. Die Gürtelrose ist gekennzeichnet durch örtlich begrenzte Schmerzen und bläschenförmigen Ausschlag. Sie zeigt sich in der Regel bandförmig, meist am Rumpf, aber gelegentlich auch an Hals oder Kopf. Normalerweise ist nur eine Körperhälfte betroffen. In Einzelfällen bleiben die Schmerzen auch nach Abklingen des Ausschlags noch für Monate oder sogar Jahre bestehen (postherpetische Neuralgie).

Die Flüssigkeit in den Bläschen des Ausschlags ist infektiös und kann bei ungeschützten Personen Windpocken – nicht jedoch Gürtelrose – hervorrufen.

Qelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung