Kinder-Untersuchung (U3 bis U9)

Bei den Kindervorsorgeuntersuchungen (U3 – U9) handelt es sich um ein Verfahren zur diagnostischen Überprüfung sowohl des körperlichen als auch des mentalen Zustandes des Kindes.

Ziel dieser Untersuchung ist die Determinierung, ob der Entwicklungszustand altersgerecht und als angemessen beurteilt werden kann.

Sollte eine körperliche oder mentale Störung des Kindes bei der Vorsorgeuntersuchung diagnostiziert werden, so besteht die Möglichkeit des schnellen therapeutischen Eingreifens auf Seiten des Arztes, sodass das Risiko für möglicherweise auftretende Folgeschäden gesenkt werden kann.

Neben der Überprüfung des geistigen und körperlichen Zustandes lassen sich bei der Kindervorsorgeuntersuchung Hinweise auf eine vorliegenden Vernachlässigung oder Misshandlung des Kindes finden.

Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben des behandelnden Arztes, die Teilnahme an einer Kindervorsorgeuntersuchung im Kinderuntersuchungsheft zu dokumentieren.

Die Kindervorsorgeuntersuchungen

U3

  • Die U3-Untersuchung erfolgt während der vierten und fünften Lebenswoche und beinhaltet unter anderem die Beurteilung des Nervensystems und der verschiedenen Sinnesorgane. Des Weiteren wird eine Überprüfung des Bewegungsapparates durchgeführt, deren Schwerpunkt auf der Erkennung einer Fehlstellung der Hüften liegt. Zur optimalen Einschätzung, ob eine Deformität im Hüftgelenk vorliegt, wird eine sonographische Untersuchung (Ultraschalluntersuchung) durchgeführt. Bei ungefähr drei Prozent aller Neugeborenen liegt eine sogenannte Hüftgelenksdysplasie vor.
  • Zum Ausschluss weiterer Erkrankungen besteht die Option der sonographischen Beurteilung der Harnblase und der Nieren.
  • Auf Grund der Gefahr einer Mikronährstoffunterversorgung führt der Arzt eine Beratung zur Vitamin D- und Fluoridprophylaxe durch, die auch Teil jeder weiteren U-Untersuchung sein sollte.
  • Außerdem spricht der Arzt eine Empfehlung zur Impfung der Kinder aus.

U4

  • Diese Untersuchung wird im dritten und vierten Lebensmonat durchgeführt und geht neben der Beurteilung der Sinnesorgane auch auf die Kontaktaufnahme zu nahestehenden Personen und auf die Stimmbildung ein.
  • Des Weiteren ist eine Impfung, die zur Verhinderung sowohl von Diphterie und Tetanus, von Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) als auch Hepatitis B, Hämophilus influenzae Typ B (stäbchenartiges Bakterium führt zu einer Tröpfcheninfektion) und Pneumokokken (Lungen- und Gehirnentzündung) dient, Teil der Untersuchung. Nach dieser Impfung findet einen Monat später eine Wiederholungsimpfung statt. Außerdem ist die Ausführung einer Schluckimpfung zur Vermeidung des Auftretens einer häufig schweren Durchfallerkrankung (Rotavirus-Infektion) möglich.

U5

  • Diese Vorsorgeuntersuchung wird zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat durchgeführt und dient unter anderem der Bestimmung der motorischen Fähigkeiten des Kindes und der Beurteilung der Sprechfähigkeit.
  • Weiterhin sollte vom untersuchenden Arzt auch auf eine adäquate soziale Interaktion geachtet werden.
  • Einen weiteren Schwerpunkt sollte auch die Ernährung des Kindes darstellen, da dieses spätestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats mit zusätzlicher Beikost versorgt werden sollte.
  • Eine erneute Sechsfachimpfung und eine Pneumokokkenimpfung sollten bei der Untersuchung durchgeführt werden.

U6

  • Bei dieser Vorsorgeuntersuchung, die zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat durchgeführt werden sollte, ist es wie auch in den vorherigen Untersuchungen unabdingbar, den Entwicklungsstand bezüglich der Motorik, den Sinnesfunktionen, der Sprechfähigkeit und des Verhaltens gegenüber anderen Personen zu überprüfen.
  • Auch auf dem Impfstatus liegt ein zusätzlicher Fokus, sodass Regelimpfungen aufgefrischt beziehungsweise zum ersten Mal verabreicht werden können. Bei der U6 wird in der Regel ein Kombinationsimpfstoff zur Verhinderung von Masern, Mumps, Röteln und Windpocken eingesetzt. Allerdings ist es notwendig, dass der folgende Impftermin einen Monat später zur Meningokokkenimpfung (häufigster Meningitiserreger bei Kindern) wahrgenommen wird. Einen weiteren Monat später besteht die Möglichkeit, eine Auffrischung der Sechsfachimpfung durchzuführen.

U7

  • Das hauptsächliche Ziel dieser Untersuchung, die zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat vollzogen werden sollte, ist die Beurteilung des Entwicklungszustandes auf Basis der Motorik, der Sinnesfunktionen, der Sprechfähigkeit und des Sozialverhaltens. Allerdings ist zu beachten, dass sich viele Kinder in ihrer Entwicklung gerade in der Trotzphase nach Piaget (Jean Piaget – Entwicklungspsychologe) befinden, was zur Folge haben kann, dass die Mitarbeit der Kleinen vermindert ist.
  • Bei Bedarf sollten Impfungen aufgefrischt und der Zahnstatus beurteilt werden.

U7a

  • Der Schwerpunkt dieser Untersuchung, die zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat stattfinden sollte, ist die Diagnostik zur Erkennung vorhandener Sehfehler.
  • Neben dem Zahnstatus ist auch ein altersentsprechender Wortschatz bei der Untersuchung schwerpunktmäßig festzustellen.

U8

  • Bei der U8-Untersuchung stehen das Wachstum und mögliche Anomalitäten des Bewegungsapparates im Mittelpunkt. Durchgeführt wird die Untersuchung zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat. Gleichzeitig liegt auf der Beurteilung von Fähigkeiten wie der Konzentration und der adäquaten Wahrnehmungsfähigkeit ein Augenmerk.
  • Häufig treten in diesem Alter auch Schlafstörungen und eventuell auch Verhaltensauffälligkeiten auf, sodass es notwendig ist, dass der Arzt eine umfassende Abklärung durchführt.
  • Neben einer Urinuntersuchung sollten auch die Sinnesfunktionen getestet werden.

U9

  • Zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat erfolgt die U9-Vorsorgeuntersuchung, bei der die Kinder auf einen altersentsprechenden Entwicklungszustand untersucht werden.
  • Außerdem werden Hör- und Sehtest, die bereits bei der U8-Untersuchung durchgeführt wurden, wiederholt. Auch eine Urinuntersuchung ist bei der U9-Untersuchung vorgesehen.
  • Des Weiteren ist eine Auffrischung des Impfschutzes (TdPa) anzustreben.