Autofahrer Check

Erkrankungen können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, das gilt zum Beispiel für den Schlaganfall. Prinzipiell hat jeder Führerscheininhaber die Pflicht zur kritischen Selbstprüfung seiner Fahrtauglichkeit.

Wenn aufgrund einer Beeinträchtigung oder bei Gefahr plötzlichen Versagens der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit eine Verkehrsgefährdung gegeben ist, ist der Betroffene fahruntauglich.

Eine Verkehrsgefährdung liegt vor, wenn der Grad der festgestellten Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit den Anforderungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges auch in Belastungssituationen gegenwärtig oder in absehbarer Zukunft nicht genügt.


So kann es sein, dass

  • erstens die Leistungsfähigkeit zum Beispiel durch Lähmungen, Koordinationsstörungen, Sehbeeinträchtigungen, oder Minderung der Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit zu sehr - und zwar auch für Belastungssituationen - beeinträchtigt ist .
  • zweitens ein plötzliches Versagen der Fahrtüchtigkeit zu erwarten ist, zum Beispiel durch die Gefahr eines erneuten Schlaganfall.


Wer einen Führerschein besitzt und danach erst eine Körperbehinderung erleidet, hat die Pflicht, in geeigneter Weise Vorsorge zu treffen. Beispielsweise könnte eine betroffene Person zunächst mit dem behandelnden Arzt über das Thema sprechen und sich beraten lassen. Gegebenenfalls kann auch eine praktische Fahrprobe mit einem Fahrlehrer helfen, die eigene Fahreignung besser einschätzen zu können.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhält man, wenn man bei der zuständigen Behörde eine freiwillige Mitteilung über die Erkrankung oder Einschränkung einreicht.
Entsprechende Auflagen und Beschränkungen werden dann im Führerschein eingetragen. Die Kosten für die Begutachtung hat der Untersuchte in aller Regel selbst zu tragen.