Sportbootführerschein

Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen. Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen.

Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet.

Außer dem Sehvermögen und dem Hörvermögen werden andere Befunde, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit führen, dokumentiert.

Diagnostik bei der Sportboot-Untersuchung:

  • Ausführliche Anamnese
  • Sehtest
  • Hörtest

Folgende Untersuchungen können wahlweise durchgeführt werden

  • Blutuntersuchung
  • Urinuntersuchung
  • Belastungs-EKG (Ergometrie) – bei Personen ab dem 40. Lebensjahr

Ihr Nutzen

Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportbootführerschein ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen. Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers selbst und anderer Personen.