Flugtauglichkeit

Jeder Pilotenanwärter muss seine flugmedizinische Tauglichkeit beweisen, indem er ein ärztliches Zeugnis vorlegt. Die Erstuntersuchung bzw. jede Verlängerungs-Untersuchung muss von einem besonders qualifizierten Arzt abgehalten werden.

Folgende Personen bzw. Institutionen sind berechtigt dies zu tun:

  • Flugmedizinischer Sachverständiger (AME, Aero-Medical Examiner, Fliegerarzt)
  • Flugmedizinisches Zentrum (AMC, Aero-Medical Center)
  • Luftfahrtbundesamt (AMS, Aero-Medical Supervisor)

Die Gültigkeitsdauer der Tauglichkeitsbescheinigung ist abhängig vom Alter der Person:

  • Bewerber unter 30 Jahre: 60 Monate Gültigkeit bis maximal zum 32. Lebensjahr
  • Bewerber bis 50 Jahre: 24 Monate Gültigkeit bis maximal zum 51. Lebensjahr
  • Bewerber ab 50 Jahre: 12 Monate Gültigkeit

Das Verfahren

Der Untersuchungsablauf beinhaltet eine ausführliche Anamnese, eine gründliche körperliche Untersuchung, einige Tests (Hörtest, Sehtest), Blut- und Urinuntersuchungen sowie bei Frauen einen Schwangerschaftstest.

Wenn die Eignungsuntersuchung nicht alle Kriterien erfüllt, die die Richtlinien vorschreiben, so ist der Bewerber nicht tauglich. Der folgende Überblick veranschaulicht die jeweiligen Auflagen bezüglich der Krankheiten und der Diagnostik:

Herz-Kreislauf-System bzw. Blutdruck
Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit
führen: Vasovagale Synkopen (Ohnmachtsanfälle durch niedrigen Blutdruck), Koronare Herzkrankheit, Myokardinfarkt (Herzinfarkt), Bypassoperationen oder Gefäßprothesen

Diagnostik: EKG bzw. Belastungs-EKG und Blutdruck: Der systolische Wert muss unter 160 mmHg und der diastolische Blutdruckwert unter 95 mmHg liegen. Blutdruckmedikamente sind, wenn sie verträglich und in der Flugmedizin zugelassen sind, kein Grund für eine Untauglichkeit.

Atmungssystem
Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit
führen: Asthma und andere krankhafte Veränderungen der Lunge, die eine Leistungsminderung der Lungenfunktion verursachen.

Diagnostik: Lungenfunktionstests wie die Bodyplethysmographie, die Spirometrie (Messung von Luftvolumina die z. B. ein- oder ausgeatmet werden), der Tiffeneau-Test (spirometrische Messung des Luftvolumens, das maximal in einer Sekunde ausgeatmet werden kann) und die Pneumotachographie (Messung der Atemstromstärke). Eine Röntgenaufnahme des Thorax (Brustkorb) ist nicht unbedingt notwendig.

Magen-Darm-Trakt
Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit
führen: Chronisch entzündliche Erkrankungen (z. B. Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn) und Hernien (Leistenbruch, Narbenbruch oder Hodenbruch).

Stoffwechsel, Endokrinologie und Ernährung
Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit
führen: Insulinpflichtiger Diabetes mellitus und ein BMI (Body Mass Index
;Körpermassen-Index) über 35 kg/m².

Blut und Blutbildung
Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit
führen: Leukämie (Blutkrebs), Splenomegalie (chronische Milzvergrößerung), Sichelzellanämie (erblich bedingte Blutarmut, die durch Fehlbildung der Erythrozyten (rote Blutkörperchen) zustande kommt) und Störungen der Blutgerinnung.

Diagnostik: Kleines und großes Blutbild

Nieren und Harntrakt
Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit
führen: Urolithiasis (Nierensteine), Nierenkoliken und andere relevante Nierenerkrankungen.

Diagnostik: Urinstatus, Teststreifen

Augen, Sehorgan und Sehkraft
Diagnostik: Tests zur Sehschärfe (Nah- intermediär- und Fernvisus beidäugig 1.0; maximal +/- 5 dpt), der Farberkennung und dem Gesichtsfeld. Jede Abweichung macht untauglich.

Hals, Nasen und Ohren
Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit
führen: Relevante Krankheiten des Ohres, Missbildungen und Stimm- oder Sprachstörungen.

Diagnostik: Audiometrische Messungen. Gefordert ist ein maximales Hörvermögen aus mindestens 2 m Abstand.

Bewegungsapparat
Erkrankungen, die zur Fluguntauglichkeit
führen: Missbildungen, Verlust von Gliedmaßen oder Krankheiten, die zu einer Funktionseinschränkung führen.

Psychologische Begutachtung
Es dürfen keine Auffälligkeiten vorhanden sein.

Infektionskrankheiten, Hautkrankheiten und andere Krankheiten, die zu einer Beeinträchtigung der Tätigkeit führen.Grundsätzlich gilt, dass jede Erkrankung, die eine Beeinträchtigung der Tätigkeit zur Folge hat, zu einer Fluguntauglichkeit führt. Der Impfausweis ist mitzubringen.

Für Hobbypiloten gilt ein vereinfachtes Verfahren.

Ihr Nutzen

Die Eignungsuntersuchung zur Bestimmung der Flugtauglichkeit ist unabdingbar, da ein Pilot sowohl sehr hohen psychischen als auch physischen Belastungen ausgesetzt ist. Der Test garantiert die notwendige Sicherheit im Fluggewerbe.